Der Weg zum Kaufvertrag war eigentlich nicht besonders lang. Wir haben einen Notar ausgesucht, das darf der Käufer entscheiden. Die Verkäufer sagen zwar immer, dass man doch deren Notar nehmen könne, der kenne ja in der Regel das Grundstück bereits, da er den Ankauf gemacht hat aber wir sehen da doch den Nachteil, dass der Notar für uns unbekannt ist und wir bei aller Neutralität der Notare doch lieber selbst einen bestimmen wollen.
Vor dem Vertrag klären wir noch einmal, ob das Grundstück bereits erschlossen ist oder die Erschließung, wie im Exposee angegeben, erst noch gemacht werden muss. Der Verkäufer teilt uns mit, dass die Erschließung bereits gemacht ist. Die bestehenden Gebäude werden ebenfalls mit übertragen und müssen in den Kaufvertrag aufgenommen werden, der Verkäufer will sie nicht selbst abreißen.
Leider unterläuft sowohl uns wie auch dem Verkäufer dabei jeweils ein Fehler. Im Kaufvertrag lässt sich der Notar das Recht bestätigen, das Grundstück zu belasten. Das ist nötig um die Sicherheit für die Bank einzutragen. Üblicherweise wird das ja nur in Höhe des Kaufpreises gemacht. Da wir aber ja darauf bauen wollen und wir bei der Bank auch den Baupreis des Hauses mit auf das Grundstück als Grundschuld eintragen müssen, muss der Verkäufer dieser Erhöhung noch einmal zustimmen. Ärgerlich, da alle noch einmal zum Notar müssen.
Der Verkäufer auf seiner Seite hat vergessen, dass er schon mal eine Auflassungsvorbemerkung eintragen lassen hat. Das verzögerte das ganze Weiter aber Ende Juni sind wir dann endlich Besitzer unseres Grundstücks!
No Comments